Aug
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-Wirt mit neuem Nichtraucherschutz zufrieden
Zum 01.08. ist das neue Gesundheitsschutzgesetz in Kraft getreten, dass das
Rauchen in Gaststätten wieder erlaubt. Voraussetzung hierfür ist, dass es
sich um eine Getränke geprägte Einraumgaststätte handelt, die eine
Nutzfläche von 75 Quadratmeter nicht übersteigt. Weiterlesen’“Ein Stück Freiheit”’

